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Preise

Die Kosten für einen Haus - Heim - oder Klinikbesuch bei der pflegebedürftigen Person zur Pflegebedarfsermittlung

werden von Ihrer Kranken- und Pflegekasse übernommen.

 

Ausgenommen davon sind Widerspruchsverfahren bei einer Ablehnung der Pflegeeinstufung.

Die Preise werden wie Leistungshonorare für Sachverständige nach dem
JVEG § 9 Anlage 1 berechnet.

 

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Pflege- und Gesundheitsberatung Stasiewski | senay.stasiewski@gmail.com