Die Kosten für einen Haus - Heim - oder Klinikbesuch bei der pflegebedürftigen Person zur Pflegebedarfsermittlung
werden von Ihrer Kranken- und Pflegekasse übernommen.
Ausgenommen davon sind Widerspruchsverfahren bei einer Ablehnung der Pflegeeinstufung.
Die Preise werden wie Leistungshonorare für Sachverständige nach dem
JVEG § 9 Anlage 1 berechnet.